Schöffenwahl
Wahl der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Für die Wahl der Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Detmold und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold sind von der Stadt Barntrup dem Landgericht Detmold mindestens zwei Vorschläge für die Wahl eines Hauptschöffen einzureichen.
Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die in der Stadt Barntrup wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und körperlich und geistig zur Ausübung der Schöffentätigkeit in der
Lage sind. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Bekleidung
öffentliche Ämter zur Folge haben kann, können nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten bewerben sich bis zum 30.04.2023 bei der Stadt Barntrup. Bei Fragen steht Ihnen Frau Voß zur Verfügung.
Der Vordruck für die Bewerbung kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Dokumente: