Grabmalüberprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Barntrup
Auf den städtischen Friedhöfen sind immer wieder gelockerte, mangelhaft befestigte oder nicht mehr gerade stehende Grabmale festzustellen. Manche Grabmale können schon bei geringem Druck umfallen und stellen für Friedhofsbesucher und das Friedhofspersonal eine große Gefahr dar. Der Grund für nicht standsichere Grabmale kann an einer unzureichenden Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel liegen. Dies muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Eine weitere Ursache kann auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder durch das Senken des umliegenden Erdreichs verloren geht.
Die Friedhofsverwaltung wird die Standfestigkeitsprüfung der Grabmalanlagen am 31. Juli 2012 im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften durch ein Fachunternehmen überprüfen lassen. Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit bei Durchführung dieser Überprüfung anwesend zu sein. Sie findet auf den Friedhöfen in Barntrup (08.00 Uhr), in Alverdissen (ca. 11.00 Uhr) und in Sonneborn (ca. 12.50 Uhr) statt.
Die Standfestigkeitsprüfung der Grabmalanlagen wird durch ein unabhängiges Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Kraftmessgerät vorgenommen. Die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der Grabsteinprüfung gilt im Übrigen auch für die Grabstätteninhaber selbst. Die Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Grabstätten sind sowohl gesetzlich als auch aufgrund mehrerer Gerichtsurteile dazu verpflichtet, die Grabsteine und die sonstigen Grabausstattungen immer wieder selbst auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen und Mängel sofort beheben zu lassen. Solche Schäden können von einem Fachmann mit relativ geringem Kostenaufwand beseitigt werden.
Sind Grabmale nicht mehr standfest, informiert die Stadtverwaltung die Grabnutzungsberechtigten schriftlich, in Fällen in denen der Nutzungsberechtigte nicht bekannt ist, erfolgt die Information durch einen Aufkleber an der Grabstelle. Die Grabmale müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Fachfirma instandgesetzt werden.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen auch Sicherungsmaßnahmen treffen. Beispielsweise die Umlegung von Grabmalen oder die Anbringung von Absperrungen.
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz Aufforderung (schriftlich oder per Aufkleber am Grabmal) nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
