Übermittlungssperren einrichten
Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage(n)
Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__42.html (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG)
Widerspruch gegen Weitergabe im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit)
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)
Ansprechpartner:
| vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Czerwonka, Susanne |
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Pettig, Diana |
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zuständiges Amt:
Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683
Barntrup
