Kommunalwahlen

In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Kommunalvertretung.

Die letzten Kommunalwahlen fanden am 25. Mai 2014 statt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung, war die Wahl der Bürgermeister auch erst im Jahr 2015 möglich. Im Jahr 2020 werden aber alle vier Wahlen wieder gemeinsam durchgeführt.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barntrup bzw. des Kreis Lippe, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind. Das Alter für das Recht zu wählen liegt bei 16 Jahren.

Die zu wählenden Mandatsträger werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13. September 2020 statt.




Downloadmöglichkeit Vordrucke & Formulare

Bürgermeisterwahl

Anlage 9c zu § 75 b Absatz 4 KWahlO
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreter-/Wahlberechtigten-Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers/der Bewerberin für das Amt des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Anlage 10c zu § 75 b Absatz 4 KWahlO
Versicherung an Eides statt

Anlage 11d zu § 75 b Absatz 2 KWahlO
Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeisters/in

Anlage 12c zu § 75 b Absatz 4 KWahlO
Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in 

Anlage 13b zu § 75 b Absatz 4 KWahlO
Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Gemeinde

Anlage 14c zu § 75 b Absatz 3 KWahlO
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift


Ratswahl

Anlage 9a zu § 26 Absatz 4 Nummer 3, § 31 Absatz 3 Satz 3 KWahlO
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreter-/Wahlberechtigten-/Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen

Anlage 10a zu § 26 Absatz 4 Nummer 3 KWahlO
Versicherung an Eides statt

Anlage 11a zu § 26 Absatz 1 Satz 1 KWahlO
Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk

Anlage 12a zu § 26 Absatz 4 NUmmer 1 KWahlO
Zustimmungserklärung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag in einem Wahlbezirk

Anlage 13a zu § 26 Absatz 4 Nummer 2, § 72 Absatz 4 Nummer 2 KWahlO
Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl der Vertretung der Stadt Barntrup

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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