Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
In einem Wahlvorstand gibt es drei unterschiedliche Funktionen:
- Beisitzerin bzw. Beisitzer
- Schriftführerin bzw. Schriftführer sowie stellvertretende Schriftführerin bzw. stellvertretender Schriftführer
- Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. stellvertretender Wahlvorsteher
Beisitzerin und Beisitzer
- Sie prüfen, ob die Wählerin und der Wähler sich im richtigen Wahllokal befinden, arbeiten der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu und geben die Stimmzettel aus.
- Sie unterstützen nach Bedarf hilfsbedürftige Wählerinnen und Wähler unter Geheimhaltung der Stimmabgabe als Hilfsperson.
- Sie unterstützen die Schriftführerin oder den Schriftführer bei der Auszählung der Stimmen.
Schriftführerin und Schriftführer
- Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an.
- Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in Ihrem Stimmbezirk aus.
- Nach der Auszählung müssen Sie alle Angaben in die Wahlniederschrift eintragen.
- Nach Abschluss aller Wahlhandlungen zahlen Sie die Aufwandsentschädigung aus.
- Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen ins Rathaus.
Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher
- Sie richten mit den restlichen Wahlvorstandsmitgliedern den Wahlraum ein, indem Sie zum Beispiel die Wahlurnen aufstellen sowie die öffentliche Bekanntmachung und die Musterstimmzettel an der Wahlraumtür anbringen.
- Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
- Sie eröffnen und beenden die Wahlhandlung/ Stimmzählung und sind die Leiterin bzw. der Leiter des Wahlvorstandes.
- Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum und regeln die Pausenzeiten.
- Wenn ein Problem auftritt, das Sie nicht alleine lösen können, wenden Sie sich telefonisch an das Wahlamt.
- Sie und Ihre stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. Ihr stellvertretender Wahlvorsteher sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und beaufsichtigen die Wahlurne.
- Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks an das Wahlamt bekannt.
Für die Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer können Sie das nachstehende Formular benutzen.
Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zum herunterladen (pdf-Format)