Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

In einem Wahlvorstand gibt es drei unterschiedliche Funktionen:

  1. Beisitzerin bzw. Beisitzer
  2. Schriftführerin bzw. Schriftführer sowie stellvertretende Schriftführerin bzw. stellvertretender Schriftführer
  3. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. stellvertretender Wahlvorsteher

Beisitzerin und Beisitzer

  • Sie prüfen, ob die Wählerin und der Wähler sich im richtigen Wahllokal befinden, arbeiten der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu und geben die Stimmzettel aus.
  • Sie unterstützen nach Bedarf hilfsbedürftige Wählerinnen und Wähler unter Geheimhaltung der Stimmabgabe als Hilfsperson.
  • Sie unterstützen die Schriftführerin oder den Schriftführer bei der Auszählung der Stimmen.

Schriftführerin und Schriftführer

  • Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an.
  • Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in Ihrem Stimmbezirk aus.
  • Nach der Auszählung müssen Sie alle Angaben in die Wahlniederschrift eintragen.
  • Nach Abschluss aller Wahlhandlungen zahlen Sie die Aufwandsentschädigung aus.
  • Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen ins Rathaus.

Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher

  • Sie richten mit den restlichen Wahlvorstandsmitgliedern den Wahlraum ein, indem Sie zum Beispiel die Wahlurnen aufstellen sowie die öffentliche Bekanntmachung und die Musterstimmzettel an der Wahlraumtür anbringen.
  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
  • Sie eröffnen und beenden die Wahlhandlung/ Stimmzählung und sind die Leiterin bzw. der Leiter des Wahlvorstandes.
  • Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum und regeln die Pausenzeiten.
  • Wenn ein Problem auftritt, das Sie nicht alleine lösen können, wenden Sie sich telefonisch an das Wahlamt.
  • Sie und Ihre stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. Ihr stellvertretender Wahlvorsteher sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und beaufsichtigen die Wahlurne.
  • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks an das Wahlamt bekannt.

Möchten Sie als Wahlhelfer unterstützen? Dann rufen Sie uns an unter 05263 / 409 -111 oder schreiben eine E-Mail an wahlen@barntrup.de 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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