Wohnungsgeberbestätigung
Als Wohnungsgeber*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Die*der Wohnungsgeber*in kann die*der Vermieter*in oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
Sie können hier die einziehenden Personen online melden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie ein BundID Konto besitzen.
Wohnungsgeberbestätigung (online)
Sollten Sie über keine BundID Konto verfügen, können Sie auch unter folgendem Link die PDF Datei ausfüllen und einriechen.
zuständiges Amt:
Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683
Barntrup
