Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhabeung des Bebauungsplanes 01/15 "An der Freiligrathstraße" 10. Änderung
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 gem.§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Zt. gültigen Fassung die Aufhebung des Bebauungsplans 01/15 "An der Freiligrathstraße" (10. Änderung) der Stadt Barntrup als Satzung beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Bebauungsplanes 01/15
