Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhabeung des Bebauungsplanes 01/15 "An der Freiligrathstraße" 10. Änderung

Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 gem.§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Zt. gültigen Fassung die Aufhebung des Bebauungsplans 01/15 "An der Freiligrathstraße" (10. Änderung) der Stadt Barntrup als Satzung beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Bebauungsplanes 01/15

Übersicht des aufzuhebenden Bereichs 

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



Kontaktformular

Terminvergabe Bürgerbüro

Mängelmelder