Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar feiern Menschen weltweit den Jahreswechsel. Viele freuen sich in der Silvesternacht über das alljährliche Feuerwerk und geben dafür manchmal sehr viel Geld aus.


Dabei kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich so auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt:
  • Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen (Feuerwerk der Kategorie F 2). Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1), z. B . Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, das für den Gebrauch im Haus bestimmt ist, darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und dies das ganze Jahr über. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dagegen darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden.

  • Silvesterfeuerwerk darf in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Eine Zuwiderhandlung ist nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.

  • Die Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BA M) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Geprüfte und zugelassene Böller sind an einem amtlichen Zulassungszeichen zu erkennen. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden.

  • Falsch verwendete Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B . Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
Nicht geprüfte und zugelassene Böller sind in Deutschland verboten, Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.
  • Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
Silvesterknaller selber basteln: Lebensgefährlich und strafbar
  • Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

  • Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Nicht überall erlaubt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • Silvesterfeuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zum Jahreswechsel, vom 31. Dezember bis zum 1. Januar, gezündet werden.

  • In unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten.

  • Darüber hinaus können Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerk komplett verbieten.

Silvesterfeuerwerk sicher nutzen
  • Feuerwerkskörper und -raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z. B . Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.

  • Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.

  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschliessend im Hausmüll entsorgt werden.

Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk

Wer sich am Silvestertag mit Böllern am Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.

 

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