Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf den kommunalen Friedhöfen in Barntrup
Grabmale sind der Witterung wie Nässe, Frost und anderen Einwirkungen ausgesetzt, was die Standfestigkeit beeinträchtigen kann. Nicht standsichere Grabmale stellen für Pflegende sowie Besucher der Friedhöfe eine große Gefahr dar.
Die Stadtverwaltung ist als Träger der kommunalen Friedhöfe dazu verpflichtet, für die Sicherheit auf den Friedhöfen sorgen.
Deshalb überprüft im Auftrag der Stadtverwaltung ein Fachunternehmen am 10. März 2017 im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften die Standfestigkeit der Grabmalanlagen.
Diese Kontrolle schließt auch die Neigung der Grabmale ein. Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit bei Durchführung dieser Überprüfung anwesend zu sein.
Sie beginnt auf dem Friedhof in Barntrup um 09.00 Uhr. In Alverdissen beginnt die Prüfung gegen 11:00 Uhr und in Sonneborn gegen 11:45 Uhr. Die Anfangszeit des Barntruper Friedhofes steht fest. Die Anfangszeiten in Alverdissen und Sonneborn können sich auf Grund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse verschieben.
Die behördliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmalanlagen wird mit einem speziell hierfür entwickelten Druckmessgerät vorgenommen. Treten dabei Mängel auf, sind die Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, die Standsicherheit herzustellen.
Nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit roten Aufklebern markiert. Die Stadtverwaltung informiert die Grabnutzungsberechtigten schriftlich, in Fällen in denen die Nutzungsberechtigten nicht bekannt sind, erfolgt die Information durch den Aufkleber an der Grabstätte.
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz Aufforderung (per Aufkleber am Grabmal oder schriftlich) nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, ist die Stadtverwaltung berechtigt, die Gefahr auf Kosten des Verantwortlichen zu beseitigen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadtverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen auch Sicherungsmaßnahmen treffen. Beispielsweise die Niederlegung von Grabmalen oder die Anbringung von Absperrungen. Die Stadtverwaltung bittet alle Grabnutzungsberechtigten sowie Friedhofsbesucher um Verständnis für diese Maßnahme.