Bitte Grabschmuck von Pflege- und Baumgrabstätten entfernen
Mäharbeiten auf den städtischen Friedhöfen werden erschwert
Die Stadt Barntrup hat auf den städtischen Friedhöfen in Barntrup, Alverdissen und Sonneborn Abteilungen für Beisetzungen mit kompletter städtischer Pflege ausgewiesen. In diesen Abteilungen sind ausschließlich liegende, in die Erdoberfläche eingelassene Grabmale, sogenannte Namensplatten, zugelassen. Die zwischen den liegenden Grabmalen verbleibende Fläche wird von der Stadt Barntrup als Rasen angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt.
In den vergangenen Jahren wurde die Pflege dieser Abteilungen auf den städtischen Friedhöfen vielfach erschwert, weil im Bereich der Grabstätten das ganze Jahr über Blumenschalen, Laternen, Kränze und ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden. Der Arbeitsablauf innerhalb dieser Abteilungen wird hierdurch zum Teil erheblich behindert.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Barntrup nimmt die Erfahrung des letzten Jahres zum Anlass, hiermit vor Beginn der Mähsaison ausdrücklich auf die Regelungen der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Barntrup hinzuweisen: So ist das Ablegen von Grabschmuck grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig, um die Durchführung der Pflegemaßnahmen und Mäharbeiten reibungslos zu ermöglichen. Eine gärtnerische Ausgestaltung der Grabstätten ist bei dieser Bestattungsform ist nicht zulässig.
Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Angehörigen, eventuell noch vorhandenen Grabschmuck auf den betreffenden Grabstätten zu entfernen und dafür zu sorgen, dass dieser künftig nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt wird.