Rentenversicherungsstelle
Die Rentenstelle ist allen Barntruper Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufnahme von Anträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich:
- Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung
- Renten wegen Alters Zahlung
- Renteninformation Mitteilung
- Rentenauskunft
- Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Zahlung
- Renteninformation
- Rente wegen Erwerbsminderung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Rente
- Rente wegen Todes von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung Waisenrente
- Rentenversicherung
- Rentenauskunft Mitteilung
- Rente wegen Todes von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung Witwenrente und Witwerrente
- Rente wegen Todes von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Renten wegen Todes Bewilligung Witwenrente und Witwerrente
- Rente wegen Todes von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Zahlung
- Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern
- Renten wegen Alters
- Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung Vorzeitige Altersrente für Ehegatten
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Festsetzung
- Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte
- Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung
- Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung Regelaltersrente
- Renten wegen Alters Bewilligung
- Renten wegen Todes Zahlung
- Renten wegen Alters Bewilligung für langjährig Versicherte
- Renten wegen Alters Bewilligung Regelaltersrente
- Renten wegen Alters Bewilligung für besonders langjährig Versicherte
- Renten wegen Alters Bewilligung für schwerbehinderte Menschen
- Renten wegen Alters Bewilligung bei vorzeitigem Eintritt
- Renten wegen Alters Bewilligung für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
- Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bewilligung wegen Erwerbsminderung
- Regelaltersrente
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bewilligung
- Rente wegen Erwerbsminderung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Zahlung
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bewilligung wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Zahlung
- Rente wegen Todes von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Rente wegen Erwerbsminderung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährige Versicherte
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Flexirente
- Erwerbminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwer-oder Waisenrente)
- Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches und Auslandszeiten
- Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Beitragserstattung
- Rehaanträge
- Beglaubigungen für Rentenzwecke
- Zeugenerklärung für die Rentenversicherung
- Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger
Die Antragsaufnahme für die Regelaltersrente, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten, soweit alles vollständig ist, erfolgt durch ein Programm der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.
Ein Rentenantrag sollte zeitnah und rechtzeitig bei einer Rente wegen Alters, ca. 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, mit den zuständigen Kontaktpersonen ist erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto der Rentenversicherung hat.
Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete ,,Rentenauskunft" haben möchten, (z.B. Höhe Ihrer Rente), kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.
Zuständig für die Bearbeitung in rentenrechtlichen Angelegenheiten sind ausschließlich die Kolleginnen der Rentenversicherungsstelle (nicht die Bürgerberatung).
Kontakt:
Mittelstr. 32
32683 Barntrup
Telefon: 05263 409-153
E-Mail: s.dieling@barntrup.de