Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
notwendige Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. Nachweis der Beantragung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde)
- 1 aktuelles Lichtbild
- für eine unbefristet gültige Reisegewerbekarte: 380,00 €
- für eine bis zu 3 Jahren befristet gültige Reisegewerbekarte: 75,00 €
- für die Änderung (Erweiterung des Warenkreises) der befristet erteilten Reisegewerbekarte: 10,00 €
- für die Änderung (Erweiterung des Warenkreises) einer unbefristet gültigen Reisegewerbekarte: 50,00 €
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Kapelle |
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zuständiges Amt:
Stadtverwaltung Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683
Barntrup