Fischereischeine
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.
Ein Fischereijahr ist jeweils der Zeitraum vom 01.01. bis 31.12..
Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/ Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Bei der Ausstellung/ Verlängerung von Fischereischeinen werden sowohl Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühren und Abgaben sind sofort bei Ausstellung/ Verlängerung von Fischereischeinen fällig und werden von der ausstellenden Dienststelle vereinnahmt.
Zur Erlangung des ersten Fischereischeines (Jahres- oder Fünfjahresfischereischein) ist die Ablegung der Fischereiprüfung zwingend erforderlich. Bei Neuausstellung ist ein Lichtbild erforderlich.
Besonderheit Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein gilt für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren ohne Fischerprüfung.
Für die Ausstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers mit einem Elternteil oder mit dessen schriftlicher Einverständniserklärung erforderlich. Außerdem wird ein Passbild benötigt.
Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Stadt Barntrup Bürgerbüro |
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Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühren betragen für einen
- Jahresfischereischein 16,00 €, für einen
- 5-Jahresfischereischein 48,00 € und für einen
- Jugendfischereischein 8,00 €.
Bei Neuausstellung ist ein Lichtbild erforderlich.