Wohngeld
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe.
Wohngeld gibt es
•als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
•als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von bestimmten Faktoren ab:
•alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben
•der Höhe des Einkommens,
•der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich in der Wohngeldstelle der Stadt Barntrup.
Information zur Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt wie bisher ab Antragseingang zum 1. des Monats. Alle Wohngeldbewilligungen werden mit Erteilung der Wohngeldbescheide nachgezahlt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Darüber hinaus kann der Antrag auch mit dem beigefügten PDF-Wohngeldantrag oder persönlich im Ordnungsamt der Stadt Barntrup, Wohngeldstelle, Zimmer-Nr. 1 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.