Wirtschaftsförderung in Barntrup

Ein wichtiges Thema für unsere Stadt

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Wirtschaftsförderung der Stadt Barntrup interessieren. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne die wichtigsten Informationen zu diesem für Ihr Unternehmen wichtigem Thema darstellen.

Die Stadt Barntrup verfügt über erschlossene Gewerbeflächen in den Bereichen.

  • Industriegebiet: Im Wied
  • Gewerbegebiet: Im Kälbertal
  • Gewerbegebiet: Am Bahnhof

Ihre Ansprechpartner für Wirtschaftsförderung

Für Fragen der Wirtschaftsförderung in der Stadt Barntrup wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Bürgermeister Borris Ortmeier oder an Herrn Uwe Schünemann:

Stadt Barntrup, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup.

Gemeinsam zu neuer Stärke

Die Einflussmöglichkeiten des Einzelnen in Bezug auf die regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sind sehr gering. Vor diesem Hintergrund wurden die vorhandenen Kompetenzen miteinander vernetzt, um sich gemeinsam für ein starkes Lippe einzusetzen. Der Kreis Lippe hat dabei mit der Lippe Tourismus & Marketing AG die Rolle des Vermittlers übernommen, um allen Beteiligten eine effiziente Wirtschaftsförderung zu ermöglichen.

Ziel ist es, durch intensive Zusammenarbeit aller Partner im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung neue Ideen zu entwickeln und sich miteinander für ein starkes Lippe einzusetzen.

Der Landrat des Kreises Lippe bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den ILEK-Kommunen insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung.

Zum Ende der Legislaturperiode 2014 gibt es sowohl im Bereich der Wirtschaftsförderung als auch in anderen Fachbereichen verschiedene Projekte und Bereiche, die durch eine überaus gute Zusammenarbeit des Kreises Lippe mit den LEADER-Kommunen auf den Weg gebracht werden konnten.

Richtlinien

  1. Grundsatz und Ziel der Kommunalen Wirtschaftsförderung

    Um in Barntrup als einem von der Landesregierung NRW anerkannten Mittelzentrum auf Dauer eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur sowie ein ausreichendes Arbeitsplatzangebot zu sichern, hat der Rat die nachstehend aufgeführten Richtlinien zur Wirtschafts- und Gewerbeförderung im Bereich der Stadt Barntrup beschlossen:

    Die Wirtschaftsförderung und Gewerbeförderung der Stadt Barntrup kann Betrieben gewährt werden, die ihren Sitz bzw. eine auf Dauer eingerichtete Betriebsstätte im Bereich der Stadt Barntrup unterhalten. Antragsteller, die eine Förderung der Stadt Barntrup erwarten, haben die Wirtschaftlichkeit ihres Vorhabens der Stadt Barntrup darzulegen und müssen den Nachweis erbringen, dass sie das geplante Vorhaben in angemessener Weise mitfinanzieren. Für die Nachweisung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sind die allgemeinen Grundsätze einer sachgemäßen Unternehmensfinanzierung heranzuziehen. Eine städtische Wirtschaftsförderung kommt nur in Betracht, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung städtische Wirtschaftsförderungsmittel nach diesen Richtlinien besteht nicht.

  2. Förderungswürdige Vorhaben

    Durch städtische Wirtschaftsförderung können gefördert werden:

    • Existenzgründungen im gewerblichen, industriellen und kaufmännischen Bereich,
    • Betriebsverlagerungen von Barntruper Firmen aus Wohngebieten in Gewerbe- bzw. Industriegebiete,
    • Neuansiedlung von Wirtschaftsunternehmen und Neuansiedlung von Zweigbetrieben bereits bestehender Wirtschafts-, Handels- und Gewerbe- oder Industrieunternehmen aus anderen Gemeinden.

    Sofern es sich um eine Existenzgründung bzw. Neuansiedlung oder Betriebsverlagerung handelt, die in einem Gewerbegebiet oder Industriegebiet vorgenommen wird, so muss das Betriebsgrundstück bei Industrie- und Gewerbeunternehmen eine Mindestgröße von 2.000 qm ausweisen.

    Bei Erweiterung von Betriebsflächen in Barntruper Kern- bzw. Mischgebieten muss die erweiterte Betriebsfläche mindestens 1.000 qm betragen.

  3. Höhe und Art der Förderung
    1. Bei Existenzgründung kann die Stadt für Darlehen zur gewerblichen Verwendung einen Zinszuschuss gewähren.

      Der Zinszuschuss beträgt 5 % vom jeweiligen Restdarlehen für die Dauer von 5 Jahren, wobei die Bezuschussung auf einen Darlehnshöchstbetrag von 10.000,00 € beschränkt ist und sich lediglich um jeweils 5.000,00 € je weiteren Arbeitsplatz bis auf höchstens 30.000,00 € erhöht.

    2. Bei Existenzsgründung, Neuansiedliung sowie Aussiedlung aus Wohngebieten und Ansiedlung in das städtische Gewerbegebiet bzw. Industriegebiet kann die Stadt Barntrup den Kaufpreis für die Betriebsgrundstücke um bis zu 25 % je qm bezuschussen, sofern das Gelände nicht von der Stadt erworben wird. Der höchstmögliche Zuschuss ergibt sich aus den von der Stadt gezahlten Preisen für Industriegelände.

      Bei Veräußerung bezuschussten Geländes ist der Förderungsbetrag an die Stadt zurückzuzahlen. Diese Verpflichtung ist grundbuchlich zu sichern.

    3. Die Erschließungskosten werden im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb endgültig abgelöst und setzen sich wie folgt zusammen:

      • 4,10 Euro je Quadratmeter Straßenbaukosten,
      • 3,10 Euro je Quadratmeter Kanalanschlussbeitrag
      • 1,30 Euoo je Quadratmeter Wasseranschlussbeitrag
      • Insgesamt 8,50 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche

      Hinzu kommen die in tatsächlicher Höhe entstehenden Hausanschlusskosten für Kanal und Wasser von den Hauptversorgungsleitungen in der Straße bis auf das Grundstück oder bis in das zu errichtende Gebäude.

    4. Eine Freistellung von der Erhebung von Erschließungskosten (Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz und Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz) erfolgt nicht bei der Errichtung von Wohngebäuden bzw. für Wohnungen im Industrie- oder Gewerbegebiet. Hierfür sind Erschließungskosten in Anlehnung an Wohngebäude in einem Wohngebiet an die Stadt zu zahlen.

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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