Kommunalwahlen
Wahllokalfinder / Straßenverzeichnis
Briefwahlunterlagen beantragen
In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Kommunalvertretung. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 13. September 2020 statt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barntrup bzw. des Kreis Lippe, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind. Das Alter für das Recht zu wählen liegt bei 16 Jahren.
Die zu wählenden Mandatsträger werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.
Informationen zu den Kommunalwahlen
Informationen zu den Kommunalwahlen 2025 für Wähler bei Umzug/Zuzug
Hinweis für Unionsbürger für die Kommunalwahlen in NRW am 14.09.2025
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind
Informationen zur Kommunalwahl für Menschen mit Sehverlust
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler/innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler/innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Die Inhalte der Stimmzettel der Kommunalwahl werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Kalletal unter der Rufnummer 0800 000 9671 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Die Wahlhilfen können telefonisch angefordert werden unter der Rufnummer 0231/5575900.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/kommunalwahl2025/
Bekanntmachungen
Bekanntmachung Wahlbezirkseinteilung
Wahlbekanntmachung der Stadt Barntrup über die am 14. September 2025 stattfindenden Kommunalwahlen
Parteienkomponente
Informationen zur Parteienkomponente
Wahlvorschlagsverfahren
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen:
Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Barntrup zusammengefasst.
Wahl des/der Bürgermeister*in:
Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:
Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in
Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag
Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:
Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in
Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag
Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen
Wahl der Gemeindevertretung (Rat):
Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:
Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk
Anlage 11b - Wahlvorschlag für die Reserveliste
Anlage 12b - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in die Reserveliste
Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen¹ sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:
Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 14b - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk
Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen

