Kommunalwahlen

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Wahlergebnispräsentation




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Wahlraumübersicht

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In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Kommunalvertretung. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 13. September 2020 statt. 

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barntrup bzw. des Kreis Lippe, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind. Das Alter für das Recht zu wählen liegt bei 16 Jahren.

Die zu wählenden Mandatsträger werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.

Informationen zu den Kommunalwahlen

Informationen zu den Kommunalwahlen 2025 für Wähler bei Umzug/Zuzug

Hinweis für Unionsbürger für die Kommunalwahlen in NRW am 14.09.2025

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind




Informationen zur Kommunalwahl für Menschen mit Sehverlust

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler/innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler/innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Die Inhalte der Stimmzettel der Kommunalwahl werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Kalletal unter der Rufnummer 0800 000 9671 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Die Wahlhilfen können telefonisch angefordert werden unter der Rufnummer 0231/5575900.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/kommunalwahl2025/




Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Barntrup am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 202

Bekanntmachung Wahlbezirkseinteilung

Wahlbezirkseinteilung

Öffentliche Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Barntrup in der Stadt Barntrup am 14.09.2025

Bekanntmachung der Stadt Barntrup über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen  am 14.09.2025 und einer eventuellen Stichwahl am 28.09.2025

Wahlbekanntmachung der Stadt Barntrup über die am 14. September 2025 stattfindenden Kommunalwahlen




Parteienkomponente

Parteienkomponente 

Informationen zur Parteienkomponente


Wahlbezirkseinteilung KW




Wahlvorschlagsverfahren

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen:

Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Barntrup zusammengefasst.




Wahl des/der Bürgermeister*in:

Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:

Anlage 09C - Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bürgermeisterkandidaten bzw. der Bürgermeisterkandidatin

Anlage 10c - Versicherung an Eides statt über die Bewerberaufstellung in der Versammlung nach Anlage 09c 

Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in

Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag

Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung

Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:

Anlage 14c -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlagen für Einzelbewerber*innen:

Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in

Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag

Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung

Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen

Wahl der Gemeindevertretung (Rat):

Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:

Anlage 09a - Niederschrift über die Mitglieder- / Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und die Reserveliste

Anlage 10a - Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und die Reserveliste

Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk 

Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk

Anlage 11b - Wahlvorschlag für die Reserveliste

Anlage 12b - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in die Reserveliste

Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung

Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen¹ sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:

Anlage 14a -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlage 14b -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlagen für Einzelbewerber*innen:

Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk

Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk

Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung

Anlage 14a -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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