Wahlen zum Europäischen Parlament

Die Europawahlen findet alle fünf Jahre statt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, wobei im EU-Ausland lebende Bürger alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen dürfen. Das Alter für das Recht wählen zu dürfen liegt in fast allen Staaten bei 18 Jahren.

Gewählt werden die Mitglieder des Europäischen Parlamentes und diese nur jeweils von den Wähler des Mitgliedsstaates. Der Wähler hat nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Sonstige Politische Vereinigung wählen kann.

Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates für jedes Land getrennt festgelegt.
 

Die nächsten Europawahlen finden am 9. Juni 2024 statt.

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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