Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertra-gung der Aufgaben der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen in das bewegliche Vermö-gen

Stadt Barntrup

Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen in das bewegliche Vermögen

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen in das bewegliche Vermögen zwischen der Alten Hansestadt Lemgo und der Stadt Barntrup und den Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Schlangen ist nach Abschluss des Anzeigeverfahrens vom Landrat des Kreises Lippe als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - Nr. 55 vom 27.10.2025 veröffentlicht worden.

Ergänzend, parallel bzw. gesondert ist die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung und des Genehmigungsvermerks auf der Internetseite des Kreises Lippe unter der Rubrik „Aktuelles/Bekanntmachungen/öffentliche Bekanntmachungen/Übersicht der öffentlichen Bekanntmachungen/Bekanntmachungen aus dem Bereich Revision und Recht/ öffentliche Bekanntmachungen“ in Dateiform vorgenommen worden.

Auf diese Veröffentlichung weise ich hiermit gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) hin.

Barntrup, den 28. Oktober 2025


Stadt Barntrup
Der Bürgermeister


Borris Ortmeier

 

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