Bekämpfung von Wanderratten
Wanderratten zählen zu den anpassungsfähigsten Säugetieren überhaupt. Sie gelten als Gesundheitsschädlinge und können Krankheitserreger verbreiten.
Die Stadt Barntrup wird daher ab dem 18.03.2024 bis zum 22.03.2024 im Stadtgebiet mit dem Industriegebiet und den angrenzenden Wohngebieten eine Rattenbekämpfungsaktion durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Die Bekämpfungspräparate werden in den Ka-nalschächten ausgelegt.
Damit die erforderlichen Arbeiten in der 12. Kalenderwoche durchgeführt werden können, müssen die Kanalschächte frei zugänglich sein. Bitte beachten Sie dies beim Parken, u.a. auch auf den Parkstreifen in der Mittelstraße.
Um die Stadt Barntrup in dieser Aktion zu unterstützen, werden die Grundstücksbesitzer gebeten, eigenverantwortlich auf dem eigenen Grundstück eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Dies können die Grundstücksbesitzer selbst machen oder sie beauftragen einen Schädlingsbekämpfer.
Die ausgelegten Giftköder können jedoch Tiere und Menschen, insbesondere Kinder, gefährden. Es ist daher eine besondere Sorgfalt bei der Auslegung von Giftködern anzuwenden. Es ist verboten Gifte offen (sprich zugänglich für andere Lebewesen) auszulegen, denn Haus- sowie Wildtiere und Vögel können ebenso an dem Gift sterben wie die Ratten. Im Handel werden hierzu spezielle Giftköderboxen angeboten.
Personen, die im Umgang mit Rattengift nicht sachkundig sind, sollten sich an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen wenden, da bei unkontrolliertem Auslegen von Giften über einen längeren Zeitraum die Ratten nachweislich Resistenzen bilden, die sie wiederum auch an die Nachkommen weitergeben.
Zur Bekämpfung von Ratten gehört insbesondere auch:
- Gebäude und Mauerschäden zu beseitigen, damit keine Unterschlupf- und Rück-zugsmöglichkeiten mehr vorhanden sind.
- Deckel von Mülltonnen immer verschlossen zu halten
- gelbe Säcke nicht im Freien zu lagern
- Speisereste, Tierkörper, Schlachtreste usw. nicht auf dem Kompost zu entsorgen
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Speisereste auf gar keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden dürfen. Hierfür gibt es die Biotonne. Durch die Nahrungsreste werden die Ratten angezogen und finden ideale Bedingungen vor.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Ordnungsamt, Frau Westphal, Tel: 05263/409-132 wenden.