Zuschüsse für Immobilieneigentümer in Barntrup und in Sonneborn

Die Stadt Barntrup stellt Immobilieneigentümern in den Sanierungsgebieten „Barntrup-Zentrum“ und „Barntrup-Sonneborn“ im Rahmen der Städtebauförderung verschiedene Zuschussmöglichkeiten zur Verfügung.

Bis spätestens zum 31.05.2015 sind alle Immobilieneigentümer, die Interesse an der Durchführung der folgenden Maßnahme haben, aufgerufen der Stadt Barntrup Erläuterungen und eine Kostenannahme zu dem Vorhaben vorzulegen:

Durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen: Zuschüsse werden u. a. gewährt für

  • die Anpassung von Grundrissen,
  • die Herstellung der Barrierefreiheit,
  • den Austausch von sanitären Einrichtungen,
  • die Erneuerung von Elektroinstallationen
  • sowie alle Maßnahmen, die auch im Haus- und Hofflächenprogramm förderfähig sind. 

Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 25 % der Kosten.


Maßnahmen, die die Sanierung der Gebäudehülle betreffen, werden über das Haus- und Hofflächenprogramm umgesetzt und können auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.

Förderfähig sind z. B.

  • die Umgestaltung von Fassaden, Dach- und Hofflächen,
  • die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
  • die Erneuerung historischer Einfriedungen und Stützmauern.
  • auch der Rückbau von untergeordneten baulichen Anlagen wie Garagen und Mauern wird bezuschusst.

Die Zuwendung beträgt maximal 30 EUR pro Quadratmeter umgestaltete Fläche.


Neben der Förderung ist für Immobilieneigentümer auch die in den Sanierungsgebieten geltende erhöhte steuerliche Begünstigung besonders lohnenswert. Modernisierungskosten können auf diesem Wege innerhalb von zwölf Jahren vollständig beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Die Erfolge der Aufwertung des privaten Gebäudebestandes sind bereits sichtbar. Innerhalb von drei Jahren haben über 20 Eigentümer die vielfältigen Zuschussmöglichkeiten in Anspruch genommen und auf diese Weise ein Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes geleistet werden.

Eigentümer und Bauherren in den Sanierungsgebieten Barntrup-Zentrum und Barntrup-Sonneborn können sich bei der Stadt Barntrup und der DSK, die den Stadtentwicklungsprozess begleitet, über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Eine erste Orientierung bietet die Rubrik „Wirtschaft, Bauen, Wohnen“ auf der Internetpräsenz der Stadt Barntrup www.barntrup.de unter „Bauförderung Kleinere Städte und Gemeinden“, in der auch die Abgrenzung der Sanierungsgebiete einsehbar ist.

Kontakt für Rückfragen:

Stadt Barntrup
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Franz-Joachim Kuhs
Telefon: 05263/ 409-160
E-Mail: f.kuhs@barntrup.de

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Büro Bielefeld
Frau Janina Brandt
Tel.: 0521/ 584864-24
Email: janina.brandt@dsk-gmbh.de

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
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