Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Sie wollen ein Gewerbezentralregister beantragen? Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz




Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüroder Stadt Barntrup zu stellen, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und mit ihrem Wohnsitz in Barntrup gemeldet sind.

Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.

Der Antrag kann auch online gestellt werden.




Rechtsgrundlagen

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister




Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen




Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  







Bearbeitungsgebühren:

13,- Euro



zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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