Wahl des Landtages in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Volksvertretung.
Die Abgeordneten des Landtags NRW werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW wohnt.
Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: Eine, die sie einem Kandidaten bzw. einer Kandidatin aus ihrem Wahlkreis geben, und eine für eine Partei.
Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich im Jahr 2022 statt.