Widmung der Erschließungsanlagen "Bachstraße" und "Haydnstraße"
Die Stadt Barntrup hat im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 01/05 „Am Bellenbruch“ die Erschließungsanlagen „Bachstraße“ und "Haydnstraße" endgültig ausgebaut.
Die Straßen werden hiermit nach den §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NW- vom 30.05.1995 in der z.Zt. gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die vollständige Widmunsverfügung finden Sie hier.