Widmung der Erschließungsanlagen "Bachstraße" und "Haydnstraße"

Die Stadt Barntrup hat im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 01/05 „Am Bellenbruch“ die Erschließungsanlagen „Bachstraße“ und "Haydnstraße" endgültig ausgebaut.

Die Straßen werden hiermit nach den §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NW- vom 30.05.1995 in der z.Zt. gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die vollständige Widmunsverfügung finden Sie hier.

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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