Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Barntrup
Gem. Ziff. 2 zu § 5 der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (VV SchAG NW) vom 21.06.1993 in der zur Zeit geltenden Fassung, gebe ich hiermit bekannt, dass der Rat der Stadt Barntrup in seiner Sitzung am 03.11.2020
Herrn Adolf Albert, 32683 Barntrup
zur stellvertretenden Schiedsperson für 5 Jahre gewählt hat.
Vom Direktor des Amtsgerichts Blomberg wurde die Wahl bestätigt.
Barntrup, den 23.11.2020
Stadt Barntrup
Der Bürgermeister
Borris Ortmeier