Vermessungsarbeiten für die geplante B66, Ortsumgehung Barntrup
Für die weitere Planung der B66, Ortsumgehung Barntrup lässt die Straßen.NRW Regionalniederlassung OWL Vermessungsarbeiten durchführen. Die Arbeiten verlaufen in einem Korridor entlang der bekannten Trasse und werden je nach Witterung bis voraussichtlich Ende März 2016 andauern. Betroffen sind Flurstücke in den Gemarkungen Barntrup, Selbeck und Sonneborn.
Das Recht zur Durchführung der vorgenannten Arbeiten ist Straßen.NRW durch § 16a Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz eingeräumt, wonach Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung diese Vermessungsarbeiten oder Bodenuntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch die Straßenbaubehörde oder ihre Beauftragten zu dulden haben.
Die ausführliche rechtliche Begründung und die Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung sind im Kreisblatt ab Montag (07.12.) einzusehen.
Sie finden die Bekanntmachung und den Übersichtsplan des Untersuchungsraumes auch hier.