Satzung der Stadt Barntrup vom 28.01.2020 über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 02/08 „Bromberg/Krähenholz“ im Bereich zwischen der Ortsumgehung Barntrup im Zuge der B 66 im Süden, der L 758 im Osten und Nordosten und der ehemaligen K59 im Nordwesten und Westen
Veränderungssperre Anlage 1
Veränderungssperre Anlage 2