Stellungnahme Bürgermeister "Öffnungszeiten Stadtbücherei"

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Mitglieder und Gäste der Stadtbücherei,

In den vergangenen Tagen und Wochen gab es seitens der Barntruper Politik und der Vorsitzenden des "Fördervereins der Stadtbücherei" Kritik an den zum 01.01.2019 veränderten Öffnungszeiten der Stadtbücherei. Anderweitige Kritik von Bürgerinnen und Bürgern oder von Mitgliedern und Gästen der Stadtbücherei ist der Verwaltung und mir nicht bekannt.

Die städtische Bücherei Barntrup hat an 4 Tagen in der Woche geöffnet und erfreut sich aktuell über 1.545 aktive Nutzer und Leser. Der Betrieb der Bücherei wird durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin und zwei Aushilfskräften geführt, die einen festen Arbeitsvertrag bei der Stadt haben.

An drei Tagen in der Woche war, aufgrund der unterschiedlichen Öffnungszeiten von Bücherei und Verwaltung, eine Mitarbeiterin an zwei Tagen in der Woche jeweils 2 Stunden und eine andere Mitarbeiterin an einem Tag in der Woche jeweils 3,5 Stunden allein in dem Gebäude.

Seitens der Mitarbeiterinnen wurde gegenüber dem Amtsleiter erwähnt, dass diese öfters ein mulmiges Gefühl hatten, wenn auch keine Verwaltungsmitarbeiter mehr da waren und sie somit in dem Gebäude allein auf sich gestellt waren. Hinzu kommt noch, dass nach 17:00 Uhr die Bücherei kaum noch Kunden hat.

Die vorhandene Alarmierungsfunktion, die an jedem Arbeitsplatz in den einzelnen Verwaltungsgebäuden und der Bücherei eingerichtet ist, um betroffene und/oder ausgewählte Personen unverzüglich zu Hilfe herbeizurufen, läuft ohne Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung ins Leere.

Für eine Gefährdungsermittlung und Beurteilung arbeitet die Stadt Barntrup mit einem unabhängigen Sicherheitsingenieur zusammen. Auch dieser wies darauf hin, dass es aus Arbeitsschutzgründen nicht richtig ist, dass eine Mitarbeiterin in einem öffentlich zugänglichen Gebäude allein arbeitet, wenn sich keine anderen Verwaltungsmitarbeiter in dem Gebäude befinden.

Aufgrund von Fürsorgepflicht und Arbeitsschutzgründen gegenüber dem Arbeitnehmer, wurde im Verwaltungsvorstand (Bürgermeister und Amtsleiter) unter Einbeziehung der 3 Mitarbeiter der Bücherei entschieden, dass durch eine arbeitsorganisatorische Maßnahme keine Alleinarbeit außerhalb der Verwaltungszeiten mehr geleistet werden muss.

Zu beachten war, dass der Betrieb einer Bücherei zur freiwilligen Aufgabe einer Kommune gehört, und somit in der noch vorhandenen Haushaltssicherung eine Aufstockung von Personalressourcen nicht möglich ist. Auch der Stellenplan ist einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- oder Tarifrechts zwingend erforderlich sind.

Als Bürgermeister durfte ich, unabhängig von den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, diese dienstrechtliche Entscheidung treffen. Im § 15 der Hauptsatzung der Stadt Barntrup heißt es zur Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen: Nach § 73 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) trifft der Bürgermeister die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Weiter obliegt dem Bürgermeister als Leiter der Verwaltung die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs nach § 62 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie die Leitung und Verteilung der Geschäfte nach § 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, die ihm auch nicht entzogen werden kann.

Die neuen Öffnungszeiten der Bücherei wurden der Vorsitzenden des "Fördervereins der Stadtbücherei" vor dessen Einführung seitens der Verwaltung mitgeteilt.

Für Versäumnisse in der mangelnden Kommunikation, vor Einführung neuer Öffnungszeiten in der Bücherei, wurde sich bereits bei der Politik im Schulausschuss am 07.03.2019 entschuldigt.

Es war zu keinem Zeitpunkt von der Verwaltung tatsächlich beabsichtigt, durch Veränderungen der Öffnungszeiten und veränderten Rahmenbedingungen die Attraktivität der Bücherei zu gefährden.

Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es derzeit keine der Verwaltung bekannte negative Kritik von Bürgerinnen und Bürgern oder von Mitgliedern und Gästen der Stadtbücherei. Eine derzeit in der Bücherei ausgelegte Abfrageliste, zu den geänderten Öffnungszeiten, ist bis jetzt (01.04.2019) mit keinem Negativeintrag versehen. Sollte es dennoch den Wunsch eines erweiterten Angebotes der Öffnungszeit in den Abendstunden geben, kann seitens der Verwaltung eine notwendige Aufstockung von Personalressourcen geprüft werden.

Um unabhängig von Öffnungszeiten der Bücherei ausgeliehene Bücher und andere Medien zurückgeben zu können, gibt es seitens der Verwaltung den Vorschlag, eine „Bücherklappe“ im Bereich der Stadtbücherei zu installieren. Eine Finanzierungsmöglichkeit und die laufenden Kosten, sind bei einer Zustimmung der Politik, von der Verwaltung zu prüfen. Angestrebt wird, ein kostenneutrales Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister

Jürgen Schell



Zeiten_Bücherei

HIER (1,5 MB) steht Ihnen die Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten der Stadtverwaltung Barntrup als PDF zum Download bereit.

 

Öffnungszeiten:

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und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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