Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes Bega
In der Bezirksregierung Detmold wurde das Überschwemmungsgebiet Bega im Kreis Lippe an neue Erkenntnisse angepasst.
Die neue Ausweisung ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes § 76 Absatz 2 durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Die geltenden Verordnungen der Festsetzungen vom 02. Februar 1995 und die vorläufige Sicherung vom 16. Januar 2015 werden mit der Neufestsetzung aufgehoben.
Der Entwurf der geplanten ordnungsbehördlichen Verordnung liegt mit den Plänen des neuen Überschwemmungsgebietes und einem Erläuterungsbericht in den Verwaltungen der Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Lage, Lemgo, der Gemeinde Dörentrup und bei der Bezirksregierung Detmold (Dienstgebäude Minden) in der Zeit vom
12. Juli 2019 bis einschließlich 11. September 2019
öffentlich aus und kann dort während der normalen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen zum neuen Überschwemmungsgebiet können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt, bis einschließlich 25. September 2019 (24:00 Uhr, Posteingangsstempel der Behörde) bei der
- Stadt Bad Salzuflen,
Der Bürgermeister, Rudolph-Brandes-Allee 19 in 32105 Bad Salzuflen. - Stadt Barntrup,
Der Bürgermeister, Mittelstraße 38 in 32683 Barntrup. - Gemeinde Dörentrup,
Der Bürgermeister, Postraße 11 in 32694 Dörentrup. - Stadt Lage,
Der Bürgermeister, Lagenser Forum, Am Drawenhof 1 in 32791 Lage. - Stadt Lemgo,
Der Bürgermeister, Marktplatz 1 in 32657 Lemgo. - Bezirksregierung Detmold,
Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1in 43427 Minden.
schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung finden Sie HIER als Download.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Detmold.