Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert über das BImSchG das Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen müssen, wenn Straßen(abschnitte) über eine Verkehrsbelastung von 3 Mio KFZ/Jahr kommen. Dies ist für die Stadt Barntrup gemäß der im LAP aufgeführten Straßen(abschnitte) der Fall. Durch die Umgehungsstraße ist mit einer verminderten Verkehrsbelastung auf den aufgeführten Straßen zu rechnen, eine erhebliche Straßenverkehrslärmminderung erfolgt somit für die Anwohner. Dies ist im ersten Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2009 bereits das Ergebnis gewesen.

Lärmaktionsplanung Stadt Barntrup

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Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

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und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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