Hinweis auf die Veröffentlichung der 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes 'Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe'

Hinweis auf die Veröffentlichung der 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes 'Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe'

Mit Wirkung vom 13.07.2021 ist die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes 'kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe' vom 23.11.2016 wirksam.

Die Bezirksregierung hat diese Änderungssatzung im Amtsblatt Nr. 28 vom 12.07.2021, S.174, für den Regierungsbezirk Detmold bekanntgemacht.

Auf diese öffentliche Bekanntmachung weise ich hiermit gem. § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW hin.

Der vorstehende Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold ist auch auf der Internet-Seite der Stadt Barntrup, www.barntrup.de, einsehbar.

Barntrup, den 26.08.2021

Ortmeier
Bürgermeister

 

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