Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) für den Rat der Stadt Barntrup
Stadt Barntrup
Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45
Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) für den Rat der Stadt Barntrup
Die bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 für die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) gewählte Bewerberin Frau Beate Wilde ist am 14.12.2025 verstorben.
Aufgrund § 45 Kommunalwahlgesetz NRW, i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV NRW S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV NRW S. 618) wird hiermit festgestellt, dass unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Reserveliste der SPD-Fraktion Barntrup Herr Tassilo Vollmer mit Wirkung vom 02.01.2026 nachrückt.
Gemäß § 39 KWahlG NRW können gegen diese Entscheidung
- jede/-r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des KWahlG NRW für erforderlich halten, Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Barntrup, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Barntrup, den 05.01.2026
Stadt Barntrup
Der Wahlleiter
(Schünemann)
