Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) für den Rat der Stadt Barntrup

Stadt Barntrup

Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45
Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) für den Rat der Stadt Barntrup

Die bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 für die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) gewählte Bewerberin Frau Beate Wilde ist am 14.12.2025 verstorben.

Aufgrund § 45 Kommunalwahlgesetz NRW, i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV NRW S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV NRW S. 618) wird hiermit festgestellt, dass unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Reserveliste der SPD-Fraktion Barntrup Herr Tassilo Vollmer mit Wirkung vom 02.01.2026 nachrückt.

Gemäß § 39 KWahlG NRW können gegen diese Entscheidung

  1. jede/-r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des KWahlG NRW für erforderlich halten, Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Barntrup, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Barntrup, den 05.01.2026

Stadt Barntrup
Der Wahlleiter

(Schünemann)

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



Kontaktformular

Terminvergabe Bürgerbüro

Mängelmelder