Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Rates der Stadt Barntrup gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG)
Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Rates der Stadt Barntrup gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG)
Frau Andrea Schell, Geburtsjahr 1974, 32683 Barntrup, a.schell@uwbarntrup.de, hat mit Ablauf des 29.10.2020 als Vertreterin der Unabhängigen Wählergemeinschaft Barntrup (UWB) auf ihr Mandat im Rat der Stadt Barntrup für die am 01.11.2020 beginnende Legislaturperiode verzichtet.
Hiermit wird gem. § 45 KWahlG festgestellt, dass Herr Dr. Hans-Jürgen Reichelt, Geburtsjahr 1964, 32683 Barntrup, hj.reichelt@uwbarntrup.de, nach der Reserveliste der Unabhängigen Wählergemeinschaft Barntrup den freigewordenen Sitz im Rat der Stadt Barntrup einnimmt.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Barntrup, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Barntrup, 03.11.2020
Der Wahlleiter
Schünemann