Ersatzbestimmung eines Mitglieds des Rates der Stadt Barntrup gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

Ersatzbestimmung eines Mitglieds des Rates der Stadt Barntrup gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

Die bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 für die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) gewählte Bewerberin Frau Regina Reuschel, hat durch Erklärung vom 17.10.2025 ab sofort auf ihr Mandat im Rat der Stadt Barntrup verzichtet.

Nach § 45 KWahlG wird festgestellt, dass Herr Olaf Schulz nach der Reserveliste der SPD in den Rat der Stadt Barntrup nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Barntrup, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Barntrup www.barntrup.de veröffentlicht.

Barntrup, den 23.10.2025


Stadt Barntrup
Der Wahlleiter

Schünemann

 

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