EU-Umgebungslärmrichtlinie – Offenlegung des Lärmaktionsplans der Stadt Barntrup im Entwurf
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Lärmaktionsplans nach §47 d Abs. 3 BImSchG für die Stadt Barntrup.
Der Lärmaktionsplan im Entwurf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Barntrup, Mittelstraße 32, ab dem 12.10.2021 bis einschließlich 09.11.2021 im Raum 14 öffentlich aus.
Ansprechpartner im Bauamt ist Herr Vollmer, 05263 409 168, t.vollmer@barntrup.de