Bekanntmachung über die Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Barntrup
Bekanntmachung über die Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Barntrup am 14. September 2025
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) vom 30. Juni 1998 in der zurzeit geltenden Fassung, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Barntrup am 14. September 2025 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss durch Beschluss für gültig erklärt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäß § 41 des Kommunalwahlgesetzes binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden erhoben werden.
Der Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2025 wird hiermit gem. § 65 Ziffer 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Barntrup, den 22. Dezember 2025
Der Wahlleiter
Schünemann
