Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht und auf das Erfordernis der Einwilligung gegen bzw. für die Datenübermittlung aus dem Melderegister
Auf die öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht und auf das Erfordernis der Einwilligung gegen bzw. für die Datenübermittlung aus dem Melderegister im Kreisblatt/ Amtsblatt des Kreises Lippe, vom 10.11.2014, wird hiermit hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt per Aushang im Aushangkasten der Stadtverwaltung, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, sowie im Kreisblatt-Amtsblatt des Kreises Lippe am 10.11.2014.