Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 30, 31 Abs. 4, 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.04.2014 über die zugelassenen Wahlvorschläge entschieden.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Kreisblatt/ Amtsblatt des Kreises Lippe, vom 25.04.2014, wird hiermit hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt per Aushang im Aushangkasten der Stadtverwaltung, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, sowie im Kreisblatt-Amtsblatt des Kreises Lippe
am 25.04.2014.