Bekanntmachung der geplanten Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Exter

Die Bezirksregierung Detmold hat für die Exter von 60 m oberhalb der Straßenbrücke L 758 in der Ortslage Alverdissen (Stadt Barntrup) bis zur Landesgrenze Niedersachsen östlich des Ortes Silixen (Gemeinde Extertal) ein Überschwemmungsgebiet ermittelt und plant dieses durch eine Rechtsverordnung neu festzusetzen.

Die bisherigen Verordnungen vom 04. September 2007 (bisherige Festsetzung) und 16. Januar 2015 (vorläufig gesicherte Ausweisung) werden mit der geplanten Festsetzung aufgehoben.

In dem Festsetzungsverfahren ist gem. § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Wege der öffentlichen Auslegung der relevanten Unterlagen vorgesehen. Rechtsgrundlage für die Festsetzung ist § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 LWG.

In dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen nach§ 78 WHG und § 84 LWG.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung wird zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen des Überschwemmungsgebietes (Blattschnitte, Übersichtskarte und Erläuterungsbericht) im Rathaus der Stadt Barntrup, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer-Nr. 14 (1. OG), Mittelstraße 32, 32683 Barntrup in der Zeit vom

                                      23. Juni bis einschl. 22. August 2017

öffentlich ausgelegt und kann dort während der normalen Dienststunden eingesehen werden.

Es besteht in dieser Zeit auch die Möglichkeit, im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold www.brdt.nrw.de unter Eingabe des Suchbegriffes „Überschwemmungsgebiete“ in die Unterlagen Einblick zu nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie in der oben genannten Zeit auch unter dem Link: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/050_Abteilung_5/040_Dezernat_54/005_Aktuelles/index.php

Stellungnahmen gegen die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Exter können bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 05. September 2017 (24.00 Uhr Posteingangsstempel der Behörde) unter Nennung des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Barntrup, Der Bürgermeister, Fachbereich Planen und Bauen, Mittelstraße 32, 32683 Barntrup oder bei der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Dezernat 54.7, Büntestraße 1, 32427 Minden schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/ des Stellungsnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig.

Stellungnahmen die per Email abgegeben werden, können gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRW nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Versandart nach § 5 De-Mail-Gesetz entsprechen (sogenannte De-Mail).

Barntrup, den 31.05.2017

Stadt Barntrup
Der Bürgermeister
Jürgen Schell                                                       

 

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