Bekanntmachung der Stadt Barntrup über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!" in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07.Juni 2017
Auf die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!" in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07.Juni 2017 wird hiermit hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt per Aushang im Aushangkasten der Stadtverwaltung, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, sowie im Kreisblatt-Amtsblatt des Kreises Lippe am 19.01.2017.
Bekanntmachung der Stadt Barntrup über die Auslegung der Eintragungslisten (Ort und Zeit) des Volksbegehrens
"Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!" in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017
1. Auf Antrag hat die Landesregierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 5 der Landesverfassung und § 10 Abs. 1 Satz 3 VIVBVEG die amtliche Listenauslegung für ein Volksbegehren zugelassen, das auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet ist:
Der Landtag möge sich befassen mit dem "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!"
2. Die Zulassung der amtlichen Listenauslegung ist am 05. Januar 2017 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Nr. 1 Seite 14 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017, unter dem Vorbehalt, dass die amtlichen Eintragungslisten durch die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (bis zum 01. Februar 2017) der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
3. In unserer Stadt liegen die Eintragungslisten für das Volksbegehren zu folgenden Öffnungszeiten
- montags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- dienstags/mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- und an folgenden Sonntagen 19. Februar 2017, 26. März 2017, 30. April 2017 und 28. Mai 2017
jeweils von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittelstraße 38, Zimmer-Nr. 4/9, 32683 Barntrup aus.
4. Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird, in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat.
Barntrup, den 10. Januar 2017
Der Bürgermeister
Schell