Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Barntrup
Offenlegung des Entwurfs der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Barntrup
Gemäß § 5 Landesimmissionsschutzgesetz wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf der o.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung in der Zeit vom 14. September bis einschließlich 15. Oktober 2015 im Ordnungsamt der Stadt Barntrup, Mittelstr. 32, Zimmer-Nr. 2, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Bedenken und Anregungen zu dem offengelegten Entwurf können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich an die Stadt Barntrup, Ordnungsamt, Mittelstr. 32, 32683 Barntrup, gerichtet oder zur Niederschrift im Ordnungsamt, Mittelstraße 32, Zimmer 2, vorgebracht werden.
Barntrup, den 20. August 2015