Für das Stadtgebiet Barntrup wird ein sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gem. § 5 Abs. 2 b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB – Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. Mehr finden Sie hier