Bekanntmachung der 10. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 01/09 „Im Wied“ – Öffentliche Auslegung –
Hiermit wird gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht, dass der Rat der Stadt Barntrup in seiner Sitzung am 11.12.2015 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf einschl. der öffentlichen Auslegung mit folgendem Wortlaut beschlossen hat:
„Die 10. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 01/09 wird einschl. Text und Begründung sowie Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung, die sich aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ergeben hat, gemäß § 3 (2) BauGB als Entwurf beschlossen und für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.“ (Link zu den Unterlagen)
Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes einschl. Text und Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
06.04.2016 bis einschl. 06.05.2016
im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Barntrup, Mittelstr. 32, 32683 Barntrup während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegt. Lage und Umfang des Plangebietes sind aus dem Kartenauszug ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung ist die in der Planunterlage vorgenommene Grenzeintragung verbindlich.
Stellungnahmen zu dem offenliegenden Entwurf können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich an die Stadt Barntrup, Fachbereich Planen und Bauen, 32683 Barntrup gerichtet oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Mittelstr. 32, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 20 vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen in elektronischer Form über die Internetseite der Stadt Barntrup info@barntrup.de abzugeben.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Folgende Umweltbezogene Informationen liegen vor/sind zur Zeit verfügbar:
a) Umweltbericht (mit der Behandlung der Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und sonstigen Sachgüter, Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen) für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr.01/09 „Im Wied“ einschließlich der Ermittlung und des Nachweises der naturschutzrechtlichen Kompensation für die 10. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 10 „Im Wied“ (Büro Höke – Landschafts-Architektur, Bielefeld, November 2015)
b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro Höke – Landschafts-Architektur, Bielefeld, November 2015)
Zu folgenden, nach Einschätzung der Stadt Barntrup, wesentlichen umweltbezogenen Belangen liegen Stellungnahmen vor / sind zurzeit verfügbar:
Art der Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Kreis Lippe Der Landrat, Untere Wasserbehörde | Quellenschutzgebiet |
Lippischer Heimatbund, Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege | Entwässerung, Anpflanzungen, Dachbegrünung Mikroklima |
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g
Der Beschluss des Rates vom 11.12.2015 wird hiermit gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis: Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Barntrup (Link zu den Unterlagen) einsehbar.
Barntrup, den 01.03.2016
Stadt Barntrup
Der Bürgermeister
In Vertretung
Kuhs