Bekanntmachung Bebauungsplan-Nr. 01/28 "Kerngebiet Am Bahnhof/Oststraße" – Öffentliche Auslegung –
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 31.05.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/28 "Kerngebiet Am Bahnhof/Oststraße" sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Mit der Bebauungsplanaufstellung wird ein Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) dargestellt. Gem. der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes-Nr. 01/28 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB vom Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Eine Überwachung der Umweltauswirkung gemäß § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist nicht erforderlich.
Gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht, dass der Entwurf einschl. Begründung in der Zeit vom
20. Juni 2016 bis zum 19. Juli 2016 (einschließlich)
im Fachbereich 3 Planen und Bauen der Stadt Barntrup, Mittelstr. 32, Obergeschoss, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan-Nr. 01/28 unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. ( Link zu den Unterlagen)
Barntrup, den 1. Juni 2016
Stadt Barntrup
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Kuhs