Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplanes- Nr. 01/26 "Pivitswiese –öffentliche Auslegung–
Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 / 26 "Pivitswiese"
-Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)-
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/26 "Pivitswiese" einschließlich Plan, Text, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung, die sich aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben hat, gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB festgesetzt auf den Zeitraum vom
05.10.2016 bis zum 04.11.2016 (einschl.).
Die Planunterlagen können im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Barntrup, Mittelstr. 32, 32683 Barntrup während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Lage und Umfang des Plangebietes sind aus dem in dieser Bekanntmachung abgedruckten Kartenauszug ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung ist die in der einsehbaren Planunterlage vorgenommene Grenzeintragung verbindlich.
Stellungnahmen können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich an die Stadt Barntrup –Fachbereich Planen und Bauen- 32683 Barntrup gerichtet oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Mittelstr. 32, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 20, vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen in elektronischer Form über die Internetseite der Stadt Barntrup info@barntrup.de abzugeben. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor/sind zurzeit verfügbar:
a) Umweltbericht (mit der Behandlung der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Kultur und sonstigen Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes) für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.01/26 „Pivitswiese“ einschließlich der Ermittlung und des Nachweises der naturschutzrechtlichen Kompensation für die 3. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 3 „Pivitswiese“ (Planungsbüro Lauterbach, Hameln, August 2016)
b) Folgende, nach Einschätzung der Stadt Barntrup, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen ebefalls zu jedermanns Einsicht für die Dauer des oben genannten Zeitraums öffentlich aus:
Art der Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Kreis Lippe Der Landrat Stellungnahme vom 22.08.2016 | Anregungen zur Natur und Landschaft, Wasserwirtschaft, Vermessung und Kataster, Brandschutz |
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g
Die Offenlegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/26 "Pivitswiese" der Stadt Barntrup mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hiermit gem. § 2 Abs. 4 der BekanntmVO öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Barntrup unter www.barntrup.de einsehbar.