Bekanntmachung 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von zwei Sondergebieten für großflächigen Lebensmittel-Einzelhandel) – öffentliche Auslegung –
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barntrup „Darstellung von Sondergebieten im Bereich der Alverdisser Straße"
-Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)-
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 beschlossen, gem. § 4 a Baugesetzbuch (BauGB) den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barntrup öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 zu beteiligen.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB festgesetzt auf den Zeitraum vom
05.10.2016 bis zum 04.11.2016 (einschl.).
Die Planunterlagen können im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Barntrup, Mittelstr. 32, 32683 Barntrup während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Lage und Umfang des Plangebietes sind aus dem in dieser Bekanntmachung abgedruckten Kartenauszug ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung ist die in der Unterlage vorgenommene Grenzeintragung verbindlich.
Stellungnahmen können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich an die Stadt Barntrup –Fachbereich Planen und Bauen- 32683 Barntrup gerichtet oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Mittelstr. 32, Obergeschoss, Zi.-Nr. 20, vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen in elektronischer Form über die Internetseite der Stadt Barntrup info@barntrup.de abzugeben. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor/sind zurzeit verfügbar:
a) Umweltbericht (mit der Behandlung der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Kultur und sonstigen Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes) für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barntrup einschließlich der Ermittlung und des Nachweises der naturschutzrechtlichen Kompensation für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barntrup (Planungsbüro Lauterbach, Hameln, August 2016)
b) Zu folgenden, nach Einschätzung der Stadt Barntrup, wesentlichen umweltbezogenen Belangen liegen Stellungnahmen vor / sind zurzeit verfügbar:
Art der Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Lippischer Heimatbund, Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege Stellungnahme vom 18.07.2016 | Anregung zu avifaunistischen und morphologischen Untersuchungen, Schutzgebieten, Topografie, und zum Immisionsschutz |
Kreis Lippe Der Landrat, Stellungnahme vom 26.07.2016 | Anregungen zum Wasserschutz, Bodenschutz und Immissionsschutz | |
Westfalen Weser Netz GmbH Stellungnahme vom 14.08.2016 | Anregung zur Berücksichtigung der Belange der Energieversorgung |
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g
Die Offenlegung des Entwurfs der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barntrup „Darstellung von Sondergebieten im Bereich der Alverdisser Straße“ mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hiermit gem. § 2 Abs. 4 der BekanntmVO öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Barntrup unter www.barntrup.de einsehbar.