Bekanntmachung 10. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 01/09 "Im Wied" –erneute öffentliche Auslegung–
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 / 09 "Im Wied"
-Erneuerte öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)-
Der Rat der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 beschlossen, gem. § 4 a Baugesetzbuch (BauGB) den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 01/09 "Im Wied" erneut öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2, 3 und 4 BauGB erneut zu beteiligen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB geändert und ergänzt.
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt auf die Dauer vom
04.10.2016 bis zum 18.10.2016 (einschl.).
Die Planunterlagen können im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Barntrup, Mittelstr. 32, 32683 Barntrup während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Lage und Umfang des Plangebietes sind aus dem in dieser Bekanntmachung abgedruckten Kartenauszug ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung ist die in der Unterlage vorgenommene Grenzeintragung verbindlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich an die Stadt Barntrup –Fachbereich Planen und Bauen- 32683 Barntrup gerichtet oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Mittelstr. 32, Obergeschoss, Zi.-Nr. 20, vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen in elektronischer Form über die Internetseite der Stadt Barntrup info@barntrup.de abzugeben. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor/sind zurzeit verfügbar:
a) Umweltbericht (mit der Behandlung der Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und sonstigen Sachgüter, Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen) für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr.01/09 „Im Wied“ einschließlich der Ermittlung und des Nachweises der naturschutzrechtlichen Kompensation für die 10. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 10 „Im Wied“ (Büro Höke – Landschafts-Architektur, Bielefeld, August 2016)
b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro Höke – Landschafts-Architektur, Bielefeld, November 2015)
Zu folgenden, nach Einschätzung der Stadt Barntrup, wesentlichen umweltbezogenen Belangen liegen Stellungnahmen vor / sind zurzeit verfügbar:
Art der Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Kreis Lippe Der Landrat, Untere Wasserbehörde Stellungnahme vom 27.08.2015 | Hinweis zum Quellenschutzgebiet |
Lippischer Heimatbund, Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege Stellungnahme vom 04.09.2015 | Anregungen zur Entwässerung, Anpflanzungen, Dachbegrünung und zum Mikroklima | |
Kreis Lippe Der Landrat, Naturschutz und Landschaftspflege Stellungnahme vom 28.04.2016 | Anregungen zum Artenschutz, Erhalt von Gehölzen und zu Anpflanzungen |
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g
Die erneute Offenlegung des Entwurfs der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 "Im Wied" der Stadt Barntrup mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hiermit gem. § 2 Abs. 4 der BekanntmVO öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Barntrup unter www.barntrup.de einsehbar.