Beginn der Saison für Rasenmäher und Co.

Die Sonne zeigt sich immer mehr und die Garten- und Außenarbeiten können begonnen werden.

Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen am Frühjahr und den Sonnenstunden erfreuen können, möchte die Stadt Barntrup auf die allgemeinen Ruhezeiten hinweisen:

Tätigkeiten mit besonderer Lärmentwicklung sind in reinen oder allgemeinen Wohn- und Sondergebieten nur werktags in der Zeit

von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr

erlaubt.

Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Vertikutierer, Heckenscheren , Rasenkantenscheider oder -trimmer, Motorsägen usw. Ebenso gehören das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren usw. zu diesen Tätigkeiten.

Die genauen Regelungen können der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Barntrup unter der Rubrik Ortsrecht entnommen werden.

Bei Einhaltung dieser Ruhezeiten können alle Bürgerinnen und Bürger die bevorstehende Gartensaison in einer harmonischen Nachbarschaft genießen.

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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