Bebauungsplan Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße"-9. Änderung in Barntrup

A m t l i c h e  B e k a n n t m a c h u n g


Bebauungsplan Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße"-9. Änderung in Barntrup
- Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a BauGB

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Barntrup hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße" in der Gemarkung Barntrup gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.

Das Gebäude an der Alverdisser Str. 7, das seit dem Auszug eines Lebensmittel-Einzelhändlers leer steht, soll durch die Umwandlung zu einem Mischgebiet wieder durch einen Einzelhändler, der kein nahversorgungs- und zentrenrelevantes Kernsortiment anbietet, genutzt werden können. Ein Bau von Wohnhäusern bleibt aber auch weiterhin möglich. Aktuell sieht der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet mit Läden vor, die der Versorgung des Gebietes dienen. Mit der Ausweisung eines Mischgebietes wird das Spektrum der möglichen Nachnutzer vergrößert, ohne die angrenzende Wohnbebauung wesentlich zu stören.

Der o. a. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB  im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 

Gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße" liegt mit Entwurf einschließlich Begründung in der Zeit von

Mittwoch, 02.06.2021 bis einschließlich Montag 05.07.2021

im Rathaus der Stadt Barntrup, Mittelstraße 32, 32683 Barntrup, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 13, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung können während der Auslegungsfrist  bei der Stadtverwaltung Barntrup, Mittelstraße 32, Zimmer 13, 32683 Barntrup, vorgebracht werden.

Hinweis gem. § 3 Abs. 2 Satz 2  Halbsatz 2 und § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Barntrup unter https://www.barntrup.de/Wirtschaft-Bauen-Wohnen/Bauleitplanung.htm
einsehbar.
 

Barntrup, den 17.05.2021

gez. B. Ortmeier
 

Borris Ortmeier
Bürgermeister

Anlage:
- Geltungsbereich

 

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